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Zahnspange - Zahnarztpraxis Wien

Gratis Zahnspange - Kostenlose Zahnregulierung

Seit 2015 werden die Kosten für Zahnspangen von Kindern und Jugendlichen bei medizinischem Bedarf bis zum 18. Geburtstag von der Krankenkasse übernommen.  Wir sind Vertragspartner der Krankenkasse und können die sogenannte Gratis Zahnspange für Kinder auf Krankenkassenkosten anbieten. Wir verwenden dafür sogenannte "selbstlegierende Brackets" für eine effizientere und schnellere Therapie. Dank des Bracketdesigns sind diese wesentlich hygienischer als die herkömmlichen Apparaturen:

Ein Drittel aller Kinder benötigt eine Zahnspange

Das Leistungspaket der kostenlosen Zahnregulierung bei Kindern umfasst eine kieferorthopädische Erstberatung durch einen (Vertrags)Zahnarzt oder eine (Vertrags)Zahnärztin sowie die Feststellung anhand international definierter Richtwerte, ob eine schwerwiegende Zahnfehlstellung (IOTN 4 und 5) vorliegt, durch einen (Vertrags)Kieferorthopäden oder eine (Vertrags)Kieferorthopädin. Etwa 30.000 Kinder und Jugendliche werden jährlich davon betroffen sein.

Bei schweren Fehlstellungen erfolgt eine frühkindliche kieferorthopädische Behandlung durch Zahnärztinnen und Zahnärzte bzw. Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden im Normalfall frühestens ab dem 6. Lebensjahr, wobei der bisher geltende Selbstbehalt (durchschnittlich 400 Euro) wegfällt.

Die festsitzende Zahnspange ist für alle Kinder und Jugendliche unter den oben genannten Voraussetzungen vom 12. bis zum 18. Lebensjahr auf Kassenkosten (Gratis für den Patient) erhältlich, welche den Schweregrad nach IOTN von 4 oder 5 haben (IOTN= Index of Orthodontic Treatment Need).

Kein Grund zur Sorge besteht auch für alle Fälle mit IOTN-Grad 1-3, diese Patienten erhalten weiterhin einen Zuschuss von den Krankenversicherungen für die notwendige Regulierung.

Kind mit Zahnspange - Zahnarztpraxis Wien

Was ist zu beachten bei der Gratiszahnspange?

  • Der Zahnarzt bzw. Kieferorthopäde stellt die notwendige festsitzende Behandlung fest und bewilligt diese.
  • Die Behandlung mit einer Gratiszahnspange darf ausschließlich nur mit Metallbrackets und Metalldrähten, sowie Gummizügen durchgeführt werden!
  • Eine Behandlung mit durchsichtigen oder innenliegenden Brackets ist absolut nicht gestattet und führt zum Verlust der Bewilligung bzw. der Patient muss die gesamten Kosten auf eigene Rechnung tragen.
  • Die Dauer der Behandlung ist unabhängig von den Kosten und richtet sich nach der Art der Behandlung – in der Regel 2 - 4 Jahre.
  • Behandlungskontrollen erfolgen ebenfalls wie bisher in 4-8 Wochen Abständen zum Nachstellen.
  • Ein Nicht Mitwirken des Patienten (keine Termine einhalten oder nicht mehr zu den Kontrollterminen kommen) kann zum Verlust der Bewilligung einer Gratiszahnspange führen.
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